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   FG Münster, 24.05.2000 - 8 K 5183/99 E   

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https://dejure.org/2000,10908
FG Münster, 24.05.2000 - 8 K 5183/99 E (https://dejure.org/2000,10908)
FG Münster, Entscheidung vom 24.05.2000 - 8 K 5183/99 E (https://dejure.org/2000,10908)
FG Münster, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - 8 K 5183/99 E (https://dejure.org/2000,10908)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerpflichtige Entnahme aus Betriebsvermögen durch Grundstücksschenkung; Möglichkeit der Aussonderung privater Geschäftsvorfälle aus ständig im Gewerbebetrieb anfallenden Geschäften; Abgrenzung zwischen Grundstückshandel und Vermietung; Indizielle Wirkung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerblicher Grundstückshandel: Grundstückszuordnung zum Privatvermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel - Zur Indizwirkung eines Mietvertrages für die Dauer von mehr als 5 Jahren und der Grundstücksübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1370
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 06.08.1998 - III R 227/94

    Gewerblicher Grundstückshandel: Verschenken von Objekten

    Auszug aus FG Münster, 24.05.2000 - 8 K 5183/99
    Es liegt auf der Hand, dass eine derartige Handlung eines Schenkers freiwillig und der privaten Sphäre zuzuordnen ist (vgl. auch BFH-Urteil vom 06.08.1998 - III R 227/94 -, BFH/NV 1999, 302 m.w.N.).

    Dabei entsprechen die Anforderungen an die Dauer einer Selbstnutzung oder Vermietung der Voraussetzung des engen zeitlichen Zusammenhangs für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels (BFH-Urteil vom 29.10.1998 - XI R 58/97 -, HFR 1999, 370 und vom 06.08.1998 - III R 227/94 -, aaO., m.w.N.).

    In diesem Fall ist der Veräußerungsgewinn beim Schenker nicht im Jahr der Schenkung, sondern erst im Jahr der durch den Beschenkten erfolgten Veräußerung zu versteuern (vgl. BFH-Urteil vom 06.08.1998 - III R 227/94 -, aaO.).

    Der Senat sieht die hier anzuwendenden Rechtsgrundsätze durch die Entscheidungen des BFH vom 29.10.1998 - XI R 58/97 -, aaO. und vom 06.08.1998 - III R 227/94 -, aaO., m.w.N. als geklärt an.

  • BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97

    Veräußerungsgründe beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus FG Münster, 24.05.2000 - 8 K 5183/99
    Dabei entsprechen die Anforderungen an die Dauer einer Selbstnutzung oder Vermietung der Voraussetzung des engen zeitlichen Zusammenhangs für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels (BFH-Urteil vom 29.10.1998 - XI R 58/97 -, HFR 1999, 370 und vom 06.08.1998 - III R 227/94 -, aaO., m.w.N.).

    Die Anforderungen an die Dauer einer Selbstnutzung oder Vermietung entsprechen der Voraussetzung des engen zeitlichen Zusammenhangs für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels (vgl. BFH-Urteil vom 29.10.1998, aaO., m.w.N.).

    Der Senat sieht die hier anzuwendenden Rechtsgrundsätze durch die Entscheidungen des BFH vom 29.10.1998 - XI R 58/97 -, aaO. und vom 06.08.1998 - III R 227/94 -, aaO., m.w.N. als geklärt an.

  • BFH, 16.01.1969 - IV R 34/67

    Gewerblicher Grundstückshandel - Architekt - Umlaufvermögen - Vermögensanlage -

    Auszug aus FG Münster, 24.05.2000 - 8 K 5183/99
    Die Kläger hätten darüber hinaus im Rahmen ihrer bei dem Umfang des Grundstückshandels gebotenen erhöhten Nachweispflicht (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 16.01.1969 - IV R 34/67 -, BStBl II 1969, 375) auch nichts weiter vorgebracht, was ihre Auffassung hätte bestätigen können.

    Trägt der Steuerpflichtige konkrete und nachprüfbare Tatsachen vor, aus denen sich ergibt, dass einzelne Häuser zum Zwecke der Vermögensanlage erbaut wurden, sind diese als sein Privatvermögen anzusehen (BFH-Urteil vom 16.01.1969 - IV R 34/67 -, BStBl II 1969, 375 und vom 28.10.1993 - IV R 66-67/91 -, BStBl II 1994, 463, 466 I. Sp.).

    Bei einem derartigen Unternehmer sind höhere Anforderungen an den Nachweis zu stellen, dass er ein Grundstück nicht für sein Betriebsvermögen, sondern für sein Privatvermögen erworben hat als beim Kläger (vgl. dazu BFH-Urteil vom 16.01.1969 - IV R 34/67 -, aaO.).

  • BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92

    1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen

    Auszug aus FG Münster, 24.05.2000 - 8 K 5183/99
    Zwar komme der BFH in seinem Urteil vom 07.03.1996 - IV R 2/92 -, BStBl II 1996, 369 zu der Auffassung, dass Grundstücke, die ohne Gewinn an Bekannte oder Freunde veräußert oder verschenkt würden, nicht in die Gesamtbetrachtung miteinzubeziehen seien, wenn sich aus den Umständen ergeben würde, dass es sich um Akte der Freigebigkeit oder der Gefälligkeit handele, die der privaten Sphäre des Steuerpflichtigen zuzurechnen seien.

    Bei einem gewerblichen Grundstückshandel sind Grundstücke, die ohne Gewinn an Bekannte oder Freunde veräußert oder verschenkt werden, nicht in die Gesamtbetrachtung miteinzubeziehen, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass es sich um Akte der Freigebigkeit oder der Gefälligkeit handelt, die der privaten Sphäre des Steuerpflichtigen zuzurechnen sind (vgl. BFH-Urteil vom 07.03.1996 - IV R 2/92 -, BStBl II 1996, 369, 372 1. Sp.).

  • BFH, 27.02.1991 - XI R 37/89

    Steuerliche Berücksichtigung von Gewinnen für Veräußerung von Wohnungen

    Auszug aus FG Münster, 24.05.2000 - 8 K 5183/99
    Anderenfalls ist der Vorgang wegen seiner geschäftstypischen Art im betrieblichen Bereich zu erfassen (vgl. BFH-Urteil vom 27.02.1991 - XI R 37/89 -, BFH/NV 1991, 524 m.w.N.).

    Für die Zurechnung zum Betriebsvermögen genügt bereits eine bedingte Verkaufsabsicht, die sich in einer zeitnahen Veräußerung dokumentiert (BFH-Urteil vom 27.02.1991, aaO.).

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus FG Münster, 24.05.2000 - 8 K 5183/99
    Im Bereich der Bauunternehmung könnten Grundstücke unter bestimmten Voraussetzungen im Privatvermögen gehalten werden (Hinweis BFH-Urteil vom 03.07.1995 - GrS 1/93 -, BStBl II 1995, 617, 622).
  • BFH, 19.12.1990 - X R 165/87

    Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Gewerbebetriebes bei der Errichtung und dem

    Auszug aus FG Münster, 24.05.2000 - 8 K 5183/99
    So sehe es der BFH in seinem Urteil vom 19.12.1990 - X R 165/87 -, BFH/NV 1991, 381.
  • BFH, 17.12.2002 - X B 189/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; grundsätzliche Bedeutung

    a) Das angefochtene Urteil hält es wie das vom Kläger als Divergenzentscheidung genannte des FG Münster vom 24. Mai 2000 8 K 5183/99 E (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 1370) für möglich, dass ein Grundstückshändler Grundstücke in seinem Privatvermögen hält und weicht deshalb nicht von diesem Urteil ab.
  • FG Münster, 07.05.2002 - 1 K 2106/00

    Gewerblicher Grundstückshandel - Gestaltungsmißbrauch bei Übertragung des vierten

    Auch der BFH hat in einem vergleichbaren Fall die Veranlassung von Inseraten durch den Steuerpflichtigen für die Veräußerung an Dritte noch vor der unentgeltlichen Übertragung auf die Ehefrau als Anzeichen für das Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs angesehen, ohne dies indes abschließend entscheiden zu müssen (BFH-Urteil vom 6.8.1998 III R 227/94, BFH/NV 1999, 302; offengelassen auch vom FG Münster im Urteil vom 24.5.2000 8 K 5183/99, EFG 2000, 1370; für den Fall der Zwischenschaltung des Ehegatten bei § 23 EStG hat der BFH im Urteil vom 12.7.1988 IX R 149/83, BStBl. II 1988, 942 das Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs bejaht).
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